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   LSG Niedersachsen, 06.04.1995 - L 1 An 154/93   

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https://dejure.org/1995,22381
LSG Niedersachsen, 06.04.1995 - L 1 An 154/93 (https://dejure.org/1995,22381)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.1995 - L 1 An 154/93 (https://dejure.org/1995,22381)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 1995 - L 1 An 154/93 (https://dejure.org/1995,22381)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 13 AVG; § 14a AVG; § 17 AVG; § 1236 RVO; § 1237a RVO; § 1240 RVO; § 11 Abs. 2a Nr. 1 SGB VI; § 301 Abs. 1 SGB VI; § 39 SGB I
    Rentenversicherung; Ermessen; Rehabilitation; Berufsförderung; Antrag; Selbstbeschaffung; Bedarfsdeckung; Unaufschiebbar; Antrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rentenversicherung; Ermessen; Rehabilitation; Berufsförderung; Antrag; Selbstbeschaffung; Bedarfsdeckung; Unaufschiebbar; Antrag

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 06.04.1995 - L 1 An 154/93
    Eine Ausnahme von dem vorgenannten Grundsatz kann nur in atypischen Fällen gemacht werden, wenn die Bedarfsdeckung objektiv unaufschiebbar und eine im vorgenannten Sinne rechtzeitige Antragstellung aus vom Versicherten nicht zu vertretenden Gründen unmöglich gewesen ist (Anschluß BSG vom 15.12.1994 - 4 RA 44/93 = SozR 3-5765 § 10 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 1 RA 14/01

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder berufsfördernden

    Im Falle des Klägers kommt es zu derartigen Überlegungen aber bereits deshalb nicht, weil alternative Eingliederungsmöglichkeiten nachgewiesen sind, die nicht länger als zwei Jahre dauern (vgl. zu einer Konstellation, in der der Rehabilitand sich die Leistung bereits selbst beschafft und zu einem wesentlichen Teil - zehn Monate - durchgeführt hatte: LSG Berlin, Urteil vom 26. Mai 2000, Az.: L 1 RA 50/98; zu einem Fall der selbstbeschafften Rehabilitation und einer ausnahmsweisen Förderung lediglich bei objektiv unaufschiebbarem Bedarf in atypischen Fällen auch bereits Urteil des Senats vom 6. April 1995, L 1 An 154/93).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2008 - L 1 R 302/08
    Maßnahmen der selbst beschafften Reha sind daher grundsätzlich unzulässig, müssen vom Reha- bzw. LTA-Träger nicht übernommen werden und eine Kostenübernahme kommt nur dann in Betracht, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. nur: BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994, 4 RA 44/93, SozR 3-5765, § 10 Nr. 3; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 6. April 1995, L 1 An 154/93; zuletzt wieder: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. März 2003, L 1 RA 14/01; jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen, 06.04.1995 - L 1 Au 154/93

    Ermessensausübung - selbstbeschaffte Rehabilitationsleistung - berufsfördernde

    Fundstelle NdsRpfl 1995, 291-292.
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